Mit unseren Krankentransporten erleichtern wir Ihnen die Anfahrt zum Arzt und zum Krankenhaus!
Um einen der oben genannten Leistungen in Anspruch zu nehmen bedarf es einer Genehmigung seitens Ihrer Krankenkasse oder einer ärztlichen Verordnung des behandelnden Arztes oder Krankenhauses. Ist dieser Schritt erfolgt, wird seitens unseres Unternehmens mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Um einen der oben genannten Leistungen in Anspruch zu nehmen bedarf es einer Genehmigung seitens Ihrer Krankenkasse oder einer ärztlichen Verordnung des behandelnden Arztes oder Krankenhauses. Ist dieser Schritt erfolgt, wird seitens unseres Unternehmens mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Mit Vorlage eines Befreiungsscheines der Krankenkasse sind sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Jetzt vorbestellenSelbstverständlich bieten wir unseren beweglich eingeschränkten Kunden die Möglichkeit an, mit unserem Rollstuhlbus ihr gewünschtes Ziel zu erreichen. Unsere Mitarbeiter sind dementsprechend geschult und auf jede Situation bestens vorbereitet. Des Weiteren kann diese Leistung in Kombination mit einer Krankenfahrt in Anspruch genommen werden. Hierfür wird lediglich eine schriftliche Verordnung vom Arzt benötigt. Die Abrechnung erfolgt durch uns bei der jeweiligen Krankenkasse!
Damit wir uns auf Ihre Anforderungen einstellen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Reservierung hier oder telefonisch.
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